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   VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546   

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VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546 (https://dejure.org/2017,24746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2017 - 13 AS 16.2546 (https://dejure.org/2017,24746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 13 AS 16.2546 (https://dejure.org/2017,24746)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FlurbG § 44 Abs. 3 S. 3, § 65 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1
    Ausreichende Erschließung des Abfindungsflurstücks

  • ArgeLandentwicklung

    Erschließung; Vorläufige Besitzeinweisung; vorläufige Besitzeinweisung

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ausreichende Erschließung des Abfindungsflurstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; vorläufige Besitzeinweisung; Erschließungsanspruch; Flurbereinigung; Erschließung; Abfindungsflurstück; Zufahrt; Flurbereinigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Dadurch werde das Grundstück im Wert erheblich gemindert, was sowohl zu einem Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG als auch zu einem offensichtlichen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG führe, womit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vorläufige Besitzeinweisung selbst angefochten werden könne (BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 Abs. 1 m.w.N.).

    Der vorläufigen Besitzeinweisung könnten Einwände, die die Neugestaltung betreffen, somit grundsätzlich nicht entgegengehalten werden (BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 Abs. 1).

    Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 Abs. 1; Mayr in Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 65 Rn. 20).

  • VGH Bayern, 31.07.2007 - 13 A 06.1737
    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Er kann die Verletzung des in § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG zwingend vorgeschriebenen Gestaltungsgrundsatzes (vgl. BayVGH, U.v. 31.7.2007 - 13 A 06.1737 - RdL 2009, 296; Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 44 Rn. 60), auf dessen Einhaltung er einen Anspruch hat, grundsätzlich auch gegenüber einer vorläufigen Besitzeinweisung geltend machen, wenn er in ein Grundstück eingewiesen werden soll, das entgegen § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG nicht durch Wege zugänglich gemacht ist, die eine ortsübliche Benutzung ermöglichen.

    Ausnahmen von der Erschließungspflicht sieht das Gesetz nicht vor; vielmehr handelt es sich bei § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG um einen zwingend vorgeschriebenen Gestaltungsgrundsatz, dem ohne Ausnahme Rechnung zu tragen ist (vgl. BayVGH, U.v. 31.7.2007 - 13 A 06.1737 - RdL 2009, 296; Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 44 Rn. 20).

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92

    Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat jeder Teilnehmer gemäß § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG Anspruch auf eine Erschließung, die ihm die Benutzung seiner Abfindungsflurstücke jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht; der Neubesitz soll dem Teilnehmer für jede dort mögliche und erlaubte funktionsgerechte Benutzung "zugänglich" sein (BVerwG, B.v. 8.4.2009 - 9 B 55.08 - juris Rn. 13; U.v. 30.9.1992 - 11 C 8.92 - RzF 28 zu § 44 Abs. 3 Satz 3).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79

    Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung wird regelmäßig nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (BVerwG, U.v. 30.10.1979 - 5 C 40.79 - BVerwGE 59, 79/85).
  • VGH Bayern, 08.10.2013 - 13 A 10.3043

    Übernahme der Umsetzung einer Vereinbarung zwischen zwei Teilnehmern durch die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    (BayVGH, U.v. 8.10.2013 - 13 A 10.3043 - KommunalPraxisBY 2014, 59 [LS] = juris Rn. 36).
  • BVerwG, 08.07.1968 - IV B 134.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Teilaufhebung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Hierauf hat der Teilnehmer einen Anspruch, weil er am entschädigungslosen Wegeabzug teilnimmt (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1968 - IV B 134.67 - RzF 6 zu § 44 Abs. 3 Satz 3).
  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 13 AS 17.246

    Erreichbarkeit als Vorraussetzung einer vorläufigen Besitzeinweisung im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Wenn der Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens offen ist, weil der bisher ermittelte Sachverhalt keine hinreichend tragfähige Entscheidungsgrundlage bietet und für die weitere Sachverhaltsaufklärung eine im Eilverfahren weder übliche noch tunliche Beweisaufnahme erforderlich wäre, ergeht die Entscheidung aufgrund einer reinen Interessenabwägung (BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 16; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 10; Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 80 Rn. 77 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.06.2011 - 13 AS 11.1027

    Flurbereinigung; Vorläufige Besitzeinweisung; Sofortige Vollziehbarkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Wenn der Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens offen ist, weil der bisher ermittelte Sachverhalt keine hinreichend tragfähige Entscheidungsgrundlage bietet und für die weitere Sachverhaltsaufklärung eine im Eilverfahren weder übliche noch tunliche Beweisaufnahme erforderlich wäre, ergeht die Entscheidung aufgrund einer reinen Interessenabwägung (BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 16; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 10; Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 80 Rn. 77 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Ohne den Suspensiveffekt verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe würde Verwaltungsrechtsschutz wegen der notwendigen Verfahrensdauer häufig hinfällig werden (BVerfG, B.v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 = juris Rn. 33).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
    Dabei ist auch auf den voraussichtlichen Erfolg des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs in der Weise abzustellen, als zu prüfen ist, ob der Widerspruch nach dem Vortrag des Antragstellers wahrscheinlich erfolgreich sein wird oder nicht (BVerfG, B.v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479 = juris Rn. 16; B.v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 - NJW 2004, 2297/2298 = juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 80 Rn. 158).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 20.133

    Grundsätze der Kostenentscheidung nach erledigtem Widerspruch

    Ferner beantragten Sie hinsichtlich der zweiten Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO (13 AS 16.2546).

    Mit Beschluss vom 23. Juni 2017 (13 AS 16.2546 - juris) stellte der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die zweite Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 18. November 2015 im Bereich der Abfindungsflurstücke 3361, 3362 und 3363/1 wieder her.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss vom 23. Juni 2017 (13 AS 16.2546 - juris) verwiesen, der den Beteiligen bekannt ist.

    Diesem Ergebnis steht das Kriterium der Erfolgsaussichten des Widerspruchs nicht durchgreifend entgegen: Zwar ist es richtig, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. Juni 2017 (13 AS 16.2546 - juris), mit dem er die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die zweite Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 18. November 2015 im Bereich der Abfindungsflurstücke 3361, 3362 und 3363/1 wiederhergestellt hatte, wiederholt ausgeführt hatte, dass sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache ohne Inaugenscheinnahme der örtlichen Verhältnisse nicht hinreichend genau abschätzen ließen (a.a.O., juris Rn. 40 ff.).

  • VGH Bayern, 02.12.2021 - 13 A 19.1702

    Vorläufige Besitzeinweisung, Rüge der fehlenden Wertgleichheit, grobes

    Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 13 AS 19.820 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 23.6.2017 - 13 AS 16.2546 - juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 25 BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12; vgl. Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20 m.w.N.).
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